Websites, Cookies & Co - Was sich für Unternehmen ändert
Jetzt handeln und teure Bußgelder durch Missachtung des TTDSG vermeiden
von Dr. Jens EckhardtMit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.