Chancengerechtigkeit für Frauen im Wahlrecht
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Geschlechterquotierung im Wahlrecht
von Halina WawzyniakEs geht in der vorgelegten Arbeit um die Frage der Verfassungsgemäßheit von Paritätsgesetzen. Darunter sind Gesetze zu verstehen, welche die Chancengleichheit von Frauen bei der Kandidatur herstellen, um Gleichberechtigung bei der Wahl zu ermöglichen.
Ausgangspunkt ist die strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Wahlkandidatur. Es wird historisch hergeleitet, dass mit Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz eine Benachteiligung von Frauen ausgeschlossen werden sollte.
Die Arbeit stellt dar, dass mit Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Rechtfertigungsnorm für die mit Paritätsgesetzen verbundenen Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienfreiheit existiert und sich die Verhältnismäßigkeit von Paritätsgesetzen auch aus einem Vergleich mit anderen Wahlrechtseingriffen sowie einer Unterscheidung zwischen suspendierenden und einschränkenden Eingriffen in die Wahlrechtsgrundsätze herleiten lässt.