Menschenrecht auf Bildung
von Wilhelm Achelpöhler, Peter Alheit, Eleni Andrianopulu, Ulf Banscherus, Konstantin Bender, Torsten Bultmann, Marianne Demmer, Frank Deppe, Dominik Düber, Adeline Duvivier, Heiner Fechner, Klemens Himpele, Andreas Keller, Lena Kreck, Vanessa Lux, Morus Markard, Ingrid Miethe, Emilija Mitrovic, Ghazaleh Nassibi, Alexander Recht, Jana Schultheiss, Sonja StaackEine der zentralen Forderungen des Bildungsstreikes im Juni 2009, an dem sich hunderttausende Schülerinnen, Schüler und Studierende beteiligten, war die nach einer Bildungsbeteiligung als Rechtsanspruch. Dieses Anliegen richtete sich auch gegen zunehmenden Zeit- und Leistungsdruck, zunehmende Konkurrenz sowie zunehmende Privatisierung der Kosten - alles Begleiterscheinungen des gegenwärtigen ›wettbewerbspolitischen‹ Umbaus der öffentlichen Bildungsinstitutionen, durch den Bildung eher verhindert als ermöglicht wird.
„Menschenrecht auf Bildung“? Dabei denken viele vermutlich eher an Sonntagsreden und feierliche Deklarationen ohne politische Verbindlichkeit. Die herrschende Bildungspolitik ist zweifelsfrei bemüht, dieses Recht, das sie ebenfalls im Munde führt, in einen entsprechenden Nebel zu tauchen. Ungeachtet dessen ist dieses Menschenrecht in verpflichtenden internationalen Deklarationen und Abkommen, die auch in die bundesdeutsche Rechtsprechung und zahlreiche Landesverfassungen Eingang gefunden haben, definiert und politisch konkretisiert. Aufgrund ihres politischen Kompromisscharakters lassen die meisten dieser Rechtsnormen allerdings die notwendige Klarheit vermissen, um eine konsequente Durchsetzung des Rechts auf Bildung in vollem Umfang zu ermöglichen. Es gibt also ein Defizit in der Umsetzung geltender rechtlicher Bestimmungen, aber auch ein Defizit an gesetzlichen Bestimmungen, die ein umfassendes Recht auf Bildung gewähren.
Menschenrechte werden Personen als solchen unabhängig von ihrem sozialen Status und ihrer Kaufkraft zugestanden. Sie sind weder handel- noch tauschbar und haben ihren Zweck in sich selbst, d. h. ihre Gewährleistung darf nicht an die zusätzliche Erfüllung eines äußerlichen Zweckes - wie etwa die Tauglichkeit für den Arbeitsmarkt - gekoppelt werden. Derartige Maßstäbe findet man in der deutschen Bildungspolitik immer weniger. Es erweist sich einmal mehr: Die jeweils geltende politische Definition sowie die materielle Ermöglichung von Rechten sind eine Frage der politischen Kräfteverhältnisse. Eine historische Erfahrung lautet: Rechte ›bekommt‹ man nicht als Geschenk, man muss sie sich erkämpfen. Zu dieser Auseinandersetzung will das vorliegende Studienheft mit Argumenten und Analysen einen Beitrag leisten.