Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
von Kevin Fredy HinterbergerEine zentrale Herausforderung der Migrationssteuerung auf Unionsebene ist die „Bekämpfung“ irregulärer Einwanderung. Die vorliegende Arbeit widmet sich einem der drängendsten Probleme der EU-Rückführungspolitik, in concreto der niedrigen Rückführungsrate irregulär aufhältiger Migrant*innen. Jährlich werden nur rund 40 % aller Rückkehrentscheidungen auch tatsächlich vollzogen. Mögliche Lösungsansätze finden sich in den Rechtsordnungen ausgewählter Mitgliedstaaten. Deshalb wird die deutsche, österreichische und spanische Rechtslage in einem Rechtsvergleich analysiert. Die drei Mitgliedstaaten „bekämpfen“ den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen mithilfe eines differenzierten Systems von Regularisierungen. Regularisierungen, verstanden als Rechtsinstrument, stellen eine Alternative zu Rückführungen dar und umschreiben jede rechtliche Entscheidung, die irregulär aufhältigen Migrant*innen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Sie beenden den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen, allerdings nicht durch eine Rückführung im Sinne einer Außerlandesbringung, sondern durch die Gewährung eines Aufenthaltsrechts. Anhand dieser Untersuchung wird die folgende These entwickelt: Durch unionsrechtlich normierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer „bekämpft“.