Aufklärungsinteresse versus arbeitsrechtliches Schutzgebot bei Compliance-Untersuchungen
von Raimund SiegAuch in jüngster Zeit sahen sich viele Unternehmen veranlasst, möglichen Rechtsbrüchen innerhalb des eigenen Unternehmens selbst nachzugehen. Solche Compliance-Untersuchungen sind mittlerweile aus der rechtlichen Landschaft in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Allerdings sind sie für die betroffenen Arbeitnehmer manchmal problematisch. Das Vorgehen der Compliance-Beauftragten ist weitgehend gesetzlich nicht reglementiert. Im Gegensatz zu staatlichen Ermittlern sind sie nicht zur Objektivität verpflichtet. Compliance-Untersuchungen dienen primär der Entlastung des Unternehmens, der Mitglieder der Unternehmensleitung und der aufsichtspflichtigen Personen. Deshalb drohen die Rechte der Arbeitnehmer zu kurz zu kommen.
Mit dieser Arbeit wird ein Vorschlag gemacht, wie das Interesse an einer raschen und lückenlosen Aufklärung von Compliance-Verstößen mit dem Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Rechte bei Compliance-Untersuchungen in Balance gehalten werden kann.