Strafrechtliche Aspekte des Unionsrechts
Eine kritisch-systematische Analyse
von Matthias HaddingDas Strafrecht als gesellschaftliche und staatliche ultima ratio befindet sich spätestens seit der Jahrtausendwende in einem Prozess der Wandlung. Die traditionellen Strafzwecke weichen sicherheits-, ordnungs- und wirtschaftspolitischen Zielen, zu deren Erreichen das Strafrecht vermehrt beitragen soll.
So wurde auch das Recht der Europäischen Union mit Ratifizierung des Vertrages von Lissabon um eine Vielzahl an strafrechtlichen Aspekten erweitert. Die nunmehr bestehenden strafrechtlichen Kompetenzen der Europäischen Union werden allerdings - gerade auch in Deutschland - kritisch gesehen. Dies gilt insbesondere für potentielle Strafrechtssetzungskompetenzen und konkrete Mindestvorgaben in Richtlinien. Es besteht die Sorge, dass nationale Strafrechtsstandards, z.B. das Schuldprinzip, und universelle strafrechtliche Grundprinzipien, z.B. die Verhältnismäßigkeit, nicht ausreichend beachtet werden.
Vor diesem Hintergrund untersucht das vorliegende Werk die Einbindung der strafrechtlichen Aspekte des Unionsrechts in die europäischen Vertragswerke. Dabei werden insbesondere die strafrechtlich relevanten Prinzipien des Unionsrechts herausgearbeitet und die Reichweite potentieller strafrechtlicher Kompetenzen anhand dieser Prinzipien bestimmt. Ebenso werden die potentiellen strafrechtlichen Kompetenzen systematisiert und deren Anwendbarkeit im Einzelfall untersucht.