Internet Cyber Gaming-Cafés als Spielhallen i. S. von § 24 Abs. 1 GlüStV?
Europa-, verfassungs- und ordnungsrechtliche Aspekte der Spielhallenerlaubnis unter besonderer Berücksichtigung von Computer- und Konsolenspielen. Zugleich eine Analyse von VG Berlin 4 A 358.02, OVG Berlin 1 B 20.03 und BVerwG 6 C 11.04 – Internetcafé
von Elmar Edgar LieseGehören Computerspiele zu den Glücksspielen? Die rechtliche Lage ist kompliziert genug. Durch Amokläufe junger Männer wurde die Diskussion sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern zusätzlich aufgeheizt. Man fragte sich, ob die Täter, die vorher häufig am Computer den gewalttätigen Kampf zwischen Gut und Böse nachgespielt hatten, von diesen zu ihren Amokläufen veranlasst oder zumindest in dieser Richtung beeinflusst worden waren. Dies ließ eine Kontrolle des Angebots solcher Computerspiele durch eine Genehmigungspflicht spontan als nur folgerichtig erscheinen. °°Was sind Ego-Shooter und welche Wirkungen haben sie in der realen Welt? Passen Computerspiele und Glücksspielstaatsvertrag zusammen? Und entsprechen die aktuellen gesetzlichen Regelungen dem Unionsrecht und dem Grundgesetz? Auf diese und andere Fragen sucht und findet Elmar Liese nicht immer zu erwartende Antworten.