Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis
von Klaus Steffen, Philipp Steffen, Catharina EichDie „Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis„ dient sowohl der Aus- und Fortbildung als auch der Lösung von Problemen in der täglichen Praxis und orientiert sich an der seit 2015 geltenden „Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten“. Die in der Verordnung festgelegten Ausbildungsziele werden ausführlich und berufsnah dargestellt. Der Unterrichtsstoff wird übersichtlich und stets praxisbezogen erläutert. Der Einsatz eignet sich daher in besonderer Weise für die theoretische Ausbildung in der Schule und auch in der Kanzlei. Großen Wert haben die Autoren auf die Darstellung des Gesamtzusammenhangs des zum Teil komplizierten und abstrakten Stoffes gelegt. Vielfältige Beispiele zum Verfahrens- und Kostenrecht sowie Formulare, Muster und grafische Darstellungen helfen, die komplexen Anforderungen zu veranschaulichen. Auch für die Fortbildung zum Rechtsfachwirt und zur Rechtsfachwirtin stellt das Buch eine wichtige Arbeitshilfe dar. Für die tägliche Praxis werden darüber hinaus Berufsrecht, Bürokunde und Organisation der Rechtsanwaltspraxis sowie in ausführlicher Darstellung mit Beispielen die Verfahrensrechte und das Kostenrecht behandelt. Die „Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis" hat sich darüber hinaus als eine verlässliche und vielfältig zu nutzende Informationsquelle für das Kanzleimanagement und die täglich anfallenden Arbeiten bewährt, auf die Mitarbeiter und Büroleitung, aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gleichermaßen zurückgreifen können. Deshalb kann das Werk insbesondere beim Aufbau einer eigenen Anwaltspraxis Hilfestellung für die wesentlichen Kanzleiabläufe geben und einen zuverlässigen Qualitätsstandard gewährleisten. In der 24. Auflage sind unter anderem die Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und die weiter fortgeschrittene Digitalisierung durch die verpflichtende Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in der Kommunikation mit den Gerichten berücksichtigt.