Reformbedarf beim Prozessvergleich
Regelungsdefizite de lege lata und Entwicklungsperspektiven de lege ferenda
von Anna-Kathrin MauchTrotz der stetig wachsenden Relevanz von Prozessvergleichen mangelt es an einer klaren gesetzlichen Struktur dieses Rechtsinstruments. Die dadurch entstehende Unsicherheit beeinträchtigt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch die Attraktivität des Prozessvergleichs – ein Instrument, auf das die Praxis sowohl im Interesse einer gütlichen Streitbeilegung als auch aus prozessökonomischen Gründen angewiesen ist.
Die Autorin geht der Frage nach, ob der Prozessvergleich reformbedürftig ist. Dabei werden zunächst die bestehenden gesetzlichen Regelungslücken de lege lata anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur analysiert. Sodann werden diese Lücken vor dem Hintergrund der Verfahrensgrundsätze der Zivilprozessordnung, dem Zweck des Prozessvergleichs und den Interessen der Parteien kritisch beleuchtet, bewertet und mit eigenen Lösungsansätzen kombiniert.
Das Ziel der Analyse ist die Entwicklung einer klaren gesetzgeberischen Gesamtkonzeption des Prozessvergleichs, welches der Parteiautonomie großen Raum bietet und den Charakter des Prozessvergleichs als flexibles, an die individuellen Bedürfnisse anpassbares und zukunftsfähiges Instrument wahrt. Die Arbeit schließt mit einem konkreten Reformvorschlag ab, der diese Aspekte berücksichtigt.