Die elterliche Sorge im international-privatrechtlichen Kontext aus konsularrechtlicher Sicht
von Karen MüllerDie Dissertation befasst sich mit den praktischen Fragestellungen, die die deutschen Konsularbeamten (Generalkonsulat/Botschaft) in Bezug auf die elterliche Sorge zu prüfen haben. Geht es darum, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen oder Sorgeerklärungen abzugeben, einen Reisepass für das Kind oder ein Visum für den Familien- oder Kindernachzug zu beantragen oder die dem Kind angefallene Erbschaft auszuschlagen, hat sich der deutsche Konsularbeamte – neben Abstammungs-, Erbrechts- und Ausländerrechtsfragen – im Wesentlichen mit zwei Punkten zu befassen: Welches Recht findet Anwendung und wie ist die elterliche Sorge in der ausländischen Rechtsordnung geregelt?
Untersucht wird der jeweilige Begriff der elterlichen Sorge im Ausland, die inhaltlichen Ausgestaltung des Instituts sowie die Frage, wer jeweils Träger der elterlichen Sorge ist. Zudem wird auf die einschlägigen europäischen Regelungen sowie die bi- und multilateralen Abkommen eingegangen. Ein Vergleich der deutschen kollisionsrechtlichen Bestimmungen mit den Anknüpfungsmerkmalen verschiedener ausgewählter Kollisionsrechte rundet den rechtsvergleichenden Teil ab. Im abschließenden Praxisteil werden dann ausgewählte Fälle erörtert und einer Lösung zugeführt.
Die Arbeit richtet sich neben Konsularbeamten auch an Familienrechtler, die mit internationalen Sorgerechtsfragen befasst sind.