Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe
- insbesondere in Familiensachen -
von Walter ZimmermannSeit dem 1.9.2009 gibt es neben der PKH die VKH (§§ 76-78 FamFG) in FamFG-Verfahren. Zumeist wird auf die PKH-Vorschriften (§§ 114-127a ZPO) verwiesen. Diese sind äußerst kompliziert, teilweise kaum verständlich formuliert. Vieles ist ungeklärt. Überdies belasten die aufwendigen Bedürftigkeitsprüfungen.
Effiziente, zeitsparende und erfolgreiche Problemlösung gibt es mit dem bewährten FamRZ-Buch: Von der Bedürftigkeitsprüfung und den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung über die Anwaltsbeiordnung bis hin zu den Auswirkungen und (kostenrechtlichen) Folgen der Bewilligung einschließlich Ratenzahlung und Widerruf… alles unter besonderer Berücksichtigung der praktisch bedeutsamen Familiensachen.
Mit dem Muster-Berechnungsschemata oder den zahlreichen Stichwortlisten (zu Einkommensarten, Vermögen etc.) gelangt man rasch zur Lösung. Aktuelle Rechtsvorhaben sind vorausschauend berücksichtigt. Der umfangreiche Anhang (Formulare, Verwaltungsvorschriften etc.) gibt praktische Hilfe.