Die Auslegung des Übereinkommens von Lugano
Inhalt und Schranken der methodischen Vorgaben zum LugÜ
von Raphael DummermuthDas Übereinkommen von Lugano ermöglicht eine Teilintegration der EFTA-Staaten Norwegen, Island und Schweiz in den europäischen Justizraum. In Zivil- und Handelssachen will es Regelungsinhalte der europäischen Zusammenarbeit in Zivilsachen auf diesen engen Kreis von Drittstaaten ausweiten. Dreh- und Angelpunkt dieses Integrationsprojekts ist die Berücksichtigungspflicht aus dem zweiten Protokoll zum LugÜ. Gemäss dieser methodischen Vorgabe sollen gleichgelagerte Inhalte im LugÜ und im unionsrechtlichen Sekundärrecht gleich ausgelegt werden. Raphael Dummermuth geht in seiner Dissertation der Frage nach, inwieweit durch eine solche Methodennorm eine Uniformität der Rechtsanwendung abgesichert werden kann - und wo die Belastungsgrenzen dieses Modells liegen.