Die Rügefrist des Art. 39 CISG
Eine Analyse der deutsch-, französisch- und englischsprachigen Rechtsprechung
von Selma Alexandra KollyDas CISG (auch «Wiener Kaufrecht» genannt) gilt mittlerweile in fast hundert Vertragsstaaten. Eine supranationale Beschwerdeinstanz, die für eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen könnte, gibt es allerdings nicht. So obliegen Auslegung und Anwendung allein den nationalen Gerichten. Dass sich dabei Divergenzen ergeben, liegt auf der Hand. Häufigster Streitpunkt bei der Anwendung des CISG ist die in Art. 39 CISG geregelte Mängelrüge. Diese Freiburger Dissertation unternimmt eine systematisierende Analyse der Rechtsprechung ausgewählter Vertragsstaaten (Australien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Österreich, Schweiz und die USA), die Gemeinsamkeiten, aber auch Gegensätze zutage fördert. Die Gegensätze lassen sich zuweilen (aber nicht durchgängig) mit den nationalen Normierungen des Kaufvertrages erklären.