Kulturgutschutzgesetz
Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
ist das Ergebnis der größten Reform des deutschen Kulturgüterrechts. Das KGSG fasst mehrere Gesetze zusammen, setzt die EU-Kulturgüterrückgaberichtlinie um und verändert die Umsetzungsmodalitäten der UNESCO-Konvention von 1970.
Der NomosKommentar
bietet eine umfassende, detailgenaue und ausgewogene Analyse des Gesetzes – unter Berücksichtigung der seit 2016 vorgenommenen Gesetzesänderungen und der neuen EU-Einfuhrverordnung von 2019. In wissenschaftlicher und dennoch praxisorientierter Herangehensweise sowie unter Diskussion strittiger Punkte werden alle Aspekte des Kulturgutschutzes kommentiert:
• der Abwanderungsschutz für nationales Kulturgut,
• die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
• der Handel mit Kulturgütern,
• die Pflichten bei ihrem Inverkehrbringen,
• die Rückgabe illegal ein- bzw. ausgeführten Kulturguts,
• der internationale Leihverkehr und
• die Strafvorschriften.
Vorangestellt sind Grundlagenabschnitte zur historischen Entwicklung, zur völker- wie europarechtlichen Einbettung sowie zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz. Auch in den Kommentierungen der einzelnen Normen werden das Völker- und Europarecht sowie das österreichische und das schweizerische Recht berücksichtigt.
Herausgegeben
wird der NomosKommentar von im Kulturgüterrecht anerkannten Wissenschaftlern, die als unabhängige Experten vom Deutschen Bundestag während des Gesetzgebungsverfahrens hinzugezogen wurden. Im Verbund mit einer Autorenschaft aus Wissenschaft und Praxis garantiert der Kommentar Ausgewogenheit und höchstes wissenschaftliches Niveau. Er richtet sich an alle mit Kulturgüterrechtsfragen befassten Bundes- und Landesbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Kunstrechtsachverständige und Wissenschaftler.