Der Begriff des Terrorismus im Völkerrecht
Entwicklungslinien im Vertrags- und Gewohnheitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiten zu einem «Umfassenden Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus»
von Tobias KeberDer Begriff des Terrorismus ist im Völkerrecht bis dato nicht abschließend definiert. Die Anschläge islamistischer Terroristen am 11. September 2001 auf ausgesuchte Ziele in den Vereinigten Staaten von Amerika haben das Phänomen nicht nur allgemein für das Völkerrecht bedeutsamer, sondern vor allem auch das Definitionsproblem brisanter werden lassen. Erste Versuche der Staatengemeinschaft, ein rechtlich fassbares Konzept auszuarbeiten, datieren in das Jahr 1937 zurück. Seitdem hat es in verschiedenen Bereichen des Völkerrechts viele weitere Definitionsansätze gegeben. Der Autor untersucht die unterschiedlichen Entwicklungslinien im Kriegsrecht, Völkerstrafrecht, Internationalen Strafrecht, in der Resolutionspraxis des Sicherheitsrats sowie der Generalversammlung der Vereinten Nationen und in regionalen Abkommen zur Terrorismusbekämpfung und klopft ausgewählte Definitionen innerstaatlicher Rechtsordnungen ab. Beleuchtet wird dann, ob sich diese verschiedenen Ansätze zu einem einheitlichen Begriff verdichten lassen.