Infrastrukturfinanzierung des Bundes.
Denkanstoß zu den Hafenlasten in den Bund-Länder-Beziehungen.
von Reinhard HoffmannAus Anlass aktueller Kontroversen und des Prüfauftrags des Bundesverfassungsgerichts von 1999 wird die öffentliche Finanzierung der deutschen Seehäfen-Infrastrukturen auf den Prüfstand gestellt. Auf Basis vieler Details zur faktischen Realität sowie Normierung, in der historischen Entwicklung ebenso wie hinsichtlich der sozioökonomischen Voraussetzungen, entsteht eine Vielfalt neuer Fragestellungen und Erkenntnisse. Die traditionelle Problemlösung als dezentraler Sonderweg für die gesamtstaatliche Aufgabe verstößt nach dem zwischenzeitlichen Wegfall ihrer wesentlichen Ursachen gegen die föderative Gleichbehandlung der Länder. Die identische, gleichrangige Funktion der Seehäfen als intermodale „punktuelle“ Knotenpunkte des Wasserstraßennetzes („Seebahnhöfe“) im Fernverkehrssystem, als dem maßgeblichen Referenzrahmen, begründet neu die zentralstaatliche Infrastrukturverantwortung und eine (Allein-)Finanzierungspflicht des Bundes für die von den Ländern verantworteten Seehäfen: ein Denkanstoß für die anstehende Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen ab 2019/20.