Der Verlustrücktrag in der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.
System, verfassungsrechtliche Einordnung und Reformvorschlag.
von Simon Lentz
Die in Folge der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine aufgetretenen multiplen wirtschaftlichen Krisen haben rege Aktivität des Gesetzgebers im Bereich der den Verlustrücktrag betreffenden Bestimmungen verursacht, wobei der Ausschluss des Verlustrücktrags in der Gewerbesteuer unangetastet blieb. Dies nimmt die Arbeit zum Anlass, um die einfachgesetzlichen Möglichkeiten der Berücksichtigung von Verlusten im Wege ihres Rücktrags abzustecken und dabei Querverbindungen zur steuerlichen Gewinnermittlung aufzuzeigen. Der Autor untersucht, ob Beschränkungen des Verlustrücktrags sowie der Ausschluss des Verlustrücktrags in der Gewerbesteuer der gleichheits- und freiheitsrechtlichen Rechtfertigung bedürfen und unter welchen Voraussetzungen diese Rechtfertigung gelingt. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Rechtfertigungsgrund der Verfolgung qualifizierter Fiskalzwecke gelegt. Auf Basis der verfassungsrechtlichen Einordnung wird ein Reformvorschlag unter Berücksichtigung haushalterischer Zwänge erarbeitet, welcher auch die Gewerbesteuer einbezieht.
»The Loss Carryback in Income Tax, Corporate Income Tax and Trade Tax-System, Constitutional Classification and Reform Proposal«: The thesis addresses the question whether the loss carryback is to be classified as a tax subsidy at the disposition of the law-maker or whether requirements of the constitutional law have to be taken into consideration in the process of its design. It is shown that restrictions on the loss carryback – also in trade tax – require justification regarding the laws of equality and civil liberty. On the basis of the constitutional framework that has been developed, a reform proposal is made, which includes the trade tax.