Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet.
von Theresa BächerDie Arbeit widmet sich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers einer Plattform im Darknet. Ausgehend von der Frage nach der Relevanz der telemedienrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften fokussieren die Ausführungen schwerpunktmäßig die Strafbarkeit des Betreibens einer gezielt auf die Straftatbegehung der Nutzer ausgerichteten Darknet-Plattform. Die Abhandlung zeigt auf, dass bereits vor Einführung von § 127 StGB n. F. (»Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet«) zum 1. Oktober 2021 eine Bestrafung des Betreibers als Täter beziehungsweise Teilnehmer möglich war. Nach eingehender Analyse der neuen Strafvorschrift gelangt die Arbeit unter anderem zu dem Ergebnis, dass § 127 StGB n. F. die Strafbarkeit in nicht unbedenklicher Weise vorverlagert. Abschließend wird die Verantwortlichkeit des Betreibers einer legalen Plattform betrachtet, sofern diese im Einzelfall von Nutzern zur Straftatbegehung missbraucht wird.»On the Criminal Liability of the Operator of a Platform on the Darknet«: The dissertation is dedicated to the criminal liability of the operator of a platform in the Darknet. In addition to the importance of the telemedia liability provisions, particular attention is paid to the question to what extent criminal law, even before the introduction of § 127 StGB n. F., was suitable for adequately covering the operator's involvement in the criminal transactions conducted by the users, whether as perpetrator or participant.