Verwaltungsautomation 2.0.
Automatisiert erlassene Verwaltungsakte im Bereich von Spielräumen.
von Daniel BuscheDie technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant und damit auch die Möglichkeiten Verwaltungsakte automatisiert zu erlassen. VwVfG, AO und SGB X sind durch die ausdrückliche Regelung der Vollautomation teilweise angepasst worden. Vor diesem Hintergrund erschließt die Arbeit die Gesamtheit der automationsbezogenen Vorschriften aller drei Verfahrensordnungen systematisch und arbeitet rechtspolitischen Änderungsbedarf heraus. Im Schwerpunkt befasst sich die Arbeit mit dem Verhältnis von automatisiert erlassenen Verwaltungsakten und Spielräumen und zeigt auf, dass der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten auch beim Bestehen eines Spielraums im Grundsatz zulässig ist. Unzulässig wird der Einsatz erst, wenn möglicherweise besondere Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Eine einzelfallbezogene Spielraumausübung übersteigt auch die gegenwärtigen technischen Möglichkeiten. Allerdings deutet der Einsatz von LLMs die Möglichkeit der Überwindung auch dieser technischen Grenze an.»Administrative Automation 2.0 – Automated Issuance of Administrative Acts and Administrative Discretion«: The study deals with the automated issuance of administrative acts from a legal-dogmatic, legal-theoretical, and technical perspective. The automation-related regulations in VwVfG, AO and SGB X are systematically analyzed, and the need for changes in legal policy is then identified, taking into account legal-theoretical and technical findings. The focus of the study is on the relationship between automated administrative acts and administrative discretion.