Künstliche Intelligenz und Gefährdungshaftung im öffentlichen Recht.
Zur Notwendigkeit der Einführung eines speziellen Gefährdungshaftungstatbestands.
von Laura Katharina PauliKI ist eine hoch innovative, aber zugleich risikoreiche Technologie. Aufgrund ihrer Lernfähigkeit und Autonomie sind ihre Entscheidungen aus ex ante Sicht kaum vorhersehbar. Auch aus ex post Perspektive bleibt ein Transparenzdefizit bestehen. Aufgrund der mit dem Einsatz von KI-Systemen verbundenen spezifischen Risiken stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Staat gegenüber dem Bürger KI einsetzen darf. Dabei hängt das »Ob« des hoheitlichen KI-Einsatzes entscheidend von der Reichweite der Haftung des Staates auf Sekundärebene ab. Das überkommene Staatshaftungsrecht bietet hierfür de lege lata keinen ausreichenden Sekundärrechtsschutz. Der hoheitliche KI-Einsatz wäre ohne die Implementierung eines angemessenen Haftungstatbestands auf Sekundärebene verfassungswidrig. Aus diesem Blickwinkel heraus fordert Pauli die Einführung eines speziellen öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftungstatbestands, den sie abschließend in einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag ausformt.»Artificial Intelligence and Strict Liability in Public Law. On the Necessity of Introducing a Special Endangering Liability Statute«: Due to its learning ability and intransparency, the use of AI entails particular risks. In this respect, the question of whether the state may use AI vis-à-vis citizens depends crucially on the scope of liability at the secondary level. The current state liability law does not provide sufficient secondary legal protection. Instead, there is a need for the introduction of a public-law strict liability statute that provides adequate compensation for the AI-specific risks.