Steuersubjekte des ErbStG.
Personengesellschaften zwischen Transparenz und Trennung.
von Nicole HerrmannWenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht.
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des maßgeblichen § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Als notwendige Voraussetzung wird die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit herausgearbeitet. Für das ErbStG ist die zivilrechtliche Leistungsbeziehung jedoch nicht allein maßgeblich. Dies ermöglicht einen steuerrechtsautonomen Ansatz mit dem Ergebnis, dass durch die insoweit transparenten Personengesellschaften auf die Gesellschafter als Steuersubjekte zuzugreifen ist.»Taxable Entities under the German Inheritance and Gift Tax Act. Partnerships between Transparency and Separation«: The German Inheritance and Gift Tax Act does not explicitly define the entities to be taxed. For partnerships, case law has fluctuated between the partnerships themselves and their partners. In this context, the relationship between civil law and tax law as well as the partnerships having legal capacity is of particular importance. The thesis tackles these aspects and develops a tax-autonomous approach, according to which partnerships are transparent with their partners as the taxable entities.