Zu den neuen Möglichkeiten einer Unternehmenssanktionierung zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Kriminalstrafrecht.
Unternehmenssanktionierung ohne Strafrecht?
von Maren Stefanie SchneiderÜber die Tatsache, dass die Sanktionierung von Unternehmen de lege lata über § 30 OWiG nicht zureichend ist, besteht in Wissenschaft und Praxis ein weiter Konsens. Wie jedoch die Sanktionierung von Unternehmen zukünftig geregelt werden soll, wird von den seit den 2010er Jahren existierenden Reformentwürfen unterschiedlich beantwortet. Die Spanne geht von der weiterhin im Ordnungswidrigkeitenrecht angesiedelten Verschärfung des bestehenden Rechts über die Schaffung einer »parastrafrechtlichen Sanktion« bis zur Einführung einer Kriminalstrafe für Unternehmen. Die Arbeit analysiert, ob die vorgeschlagenen Konzepte den konsentierten Defiziten abhelfen und welche Folgeprobleme sich für das Kriminalstrafrecht in seiner Gänze ergeben können. Als am aussichtsreichsten erachtet die Autorin, die zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Kriminalstrafrecht verorteten »Frankfurter Thesen zur Unternehmensverantwortung für Unternehmenskriminalität«, die sie in sechs ausformulierte Vorschriften überführt.»New Possibilities for Corporate Sanctioning between Administrative Offenses and Criminal Law. Corporate sanctioning without criminal law?«: The thesis explains the current proposals for reforming the law of corporate sanctions in Germany. The author argues the pros and cons of the drafts, which range from the retention of the law of administrative offenses to the introduction of a criminal penalty against companies. She favors a »para-criminal« approach between administrative and criminal law that is tailormade for corporations to avoid the detrimental effects of a criminal penalty against companies for the entire legal system.