Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister.
Ihr Anwendungsbereich im Hinblick auf die Anlageformen des deutschen Rechts.
von Johannes ÖhmannStart-ups und junge Unternehmen haben in den letzten Jahren vermehrt Probleme bei der Kapitalgenerierung in Zusammenarbeit mit traditionellen Finanzintermediären. Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher nur national umgesetzt wurde. Die ECSP-Verordnung ist der erste Versuch, einen europäischen Crowdfundingmarkt zu schaffen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist allerdings nicht umfassend. Ob die Finanzierungswirklichkeit von jungen Unternehmen verbessert wird, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang attraktive Anlageformen in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Die Arbeit untersucht ausgehend von den Anlageformen im deutschen Recht, inwieweit diese unter das Regime der ECSP-Verordnung fallen und in welchen Fällen weiterhin das nationale Recht Anwendung finden muss.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet.»The Regulation on European Crowdfunding Service Providers. The Scope of Application with Regard to Investment Instruments of German Law«: Crowdfunding as an alternative method of raising capital has been effectively limited within the European Union to the individual member states. The ECSP-Regulation is the first attempt to create a common crowdfunding market within the European Union.
The study examines whether the Regulation has a disruptive potential for the German crowdfunding market. For this purpose, the applicability of the investment instruments of German law under the Regulation will be analyzed.