Der Zugewinnausgleich im System des Familienerbschaftsteuerrechts.
Nationale und internationale Besteuerungsgrundlagen.
von Katharina MengerDie weit überwiegende Mehrzahl der Ehegatten in Deutschland lebt in gesetzlicher oder modifizierter Zugewinngemeinschaft. Hierbei scheint nur wenigen bewusst zu sein, dass die Vermögen der Ehepartner auch in diesem Güterstand rechtlich getrennt bleiben und (unentgeltliche) Erwerbe grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt nach der Regelung des § 5 ErbStG indes nicht für die – am rechtlichen Ende der Zugewinngemeinschaft stehende – Zugewinnausgleichsforderung, sodass Vermögensübertragungen zum Zweck von deren Erfüllung erbschaftsteuerneutral möglich sind. Die praktische und ökonomische Bedeutung der Vorschrift ist damit groß. Nichtsdestotrotz herrscht über deren Regelungsziel und die dahinterstehenden Prinzipien und Wertungen bis heute wenig Klarheit. Diese Forschungslücke schließt die Autorin mit ihrer Arbeit. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der praktisch ebenso bedeutsamen Frage, wie ausländische Güterstände im Anwendungsbereich des § 5 ErbStG zu beurteilen sind. Die auch rechtsvergleichende Arbeit gelangt anhand eines praktischen Güterstandvergleichs zu dem Ergebnis, dass auch vergleichbare ausländische Ausgleichsforderungen nicht der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen dürfen.»The Equalization of Accrued Gain in the System of German Family Inheritance Tax Law. National and International Principles of Taxation«: The majority of spouses in Germany live in a legal or modified community of accrued gains. This is the most economically viable matrimonial property regime, as transfers of assets for the purpose of equalizing gains are possible without incurring German inheritance and gift tax. This seems simple, but the aim of the scheme itself raises numerous questions. This work is the first to examine the central provision of sec. 5 German Inheritance Tax Act at the intersection of German constitutional, civil, and inheritance tax law. In addition, the work addresses, on a comparative law basis, the equally important question of how foreign property regimes are to be assessed within the scope of the provision.