Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis.
Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts.
von Vanessa BlauDie Arbeit beantwortet die Frage, aus welchem Grund der ursprüngliche Gesetzgeber mit §§ 2382, 2383 BGB die Verhaftung des Erwerbers bei einem Erbschaftsverkauf abweichend vom allgemeinen Kaufrecht geregelt hat. Dazu erarbeitet sie die ursprüngliche Legitimationsgrundlage der Erwerberverhaftung. Anschließend wird herausgearbeitet, dass den Erwägungen des Gesetzgebers nicht im Laufe der Zeit die Legitimationsgrundlage entzogen wurde. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die Abschaffung des § 419 BGB und die Ausweitung des Anfechtungsrechts eruiert. Letztendlich untersucht die Abhandlung die heutige Rechtfertigung der Haftungsnormen und gelangt zu dem Ergebnis, § 2382 BGB und § 2383 Abs. 1 S. 1 BGB sollten unverändert bestehen bleiben. Allerdings muss die Haftung des Erwerbers ihrem Umfang nach modifiziert werden, um den Schutzgedanken der Normen nicht zu überdehnen. Ein konkreter Formulierungsvorschlag des Lösungsvorschlags bildet den Schluss der Abhandlung.»The Liability of the Acquirer of the Inheritance in the External Relationship – A Review of the Regulations Taking into Account the Law of Sale –«: The liability system in the case of an inheritance sale is regulated in §§ 2382, 2383 BGB which deviates from the general law of sale. The original legitimation basis for this deviation continues to apply despite the legislative reforms that have been enacted in the meantime. This applies in particular with regard to the abolition of § 419 BGB. However, the scope of the inheritance purchaser liability must be modified so as not to overstretch the protective idea of the standards.