Internationalisierung und Digitalisierung der Buchführung im deutschen Steuerrecht.
Eine Untersuchung im Fokus des § 146 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 2b AO unter Berücksichtigung von Entwicklungen wie Cloud-Computing, Künstlicher Intelligenz und Compliance-Maßnahmen für Internationalisierungsstrategien.
von Daniel RüscherDie Aufzeichnung steuerrelevanter Vorgänge ist eine zentrale Grundlage für die spätere Verwirklichung und Verifikation steuerstaatlicher Ansprüche. Insofern schreibt § 146 Abs. 2 AO im Grundsatz eine Buchführung im Inland vor. In der Praxis ergibt sich jedoch schon lange der Trend, Buchführungsprozesse in das Ausland zu verlagern. Begünstigt wird dieser Trend durch die voranschreitende Digitalisierung. Deshalb wurden durch Reformen in den Jahren 2008, 2010 und 2020 mitunter komplexe Ausnahmen in § 146 Abs. 2a, Abs. 2b AO normiert. In diesem Umfeld beschäftigt sich die Arbeit mit der sehr praxisrelevanten Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten, Anforderungen und Grenzen der Internationalisierung und Digitalisierung der Buchführung im deutschen Steuerrecht. Dafür werden die bestehenden Vorgaben ausführlich beleuchtet und Compliance-Strategien für deren praxistaugliche Anwendung entwickelt. Zudem werden rechtspolitische Empfehlungen für den Gesetzgeber und Handlungsoptionen für die Finanzverwaltung im internationalen und europäischen Rahmen aufgezeigt.»Internationalization and Digitalization of Accounting in German Tax Law. An Investigation in the Light of Section 146 Subsection (2), (2a), (2b) AO (Fiscal Code) with Consideration Given to Recent Phenomena such as Cloud Computing and Artificial Intelligence as well as Compliance Measures for Internationalization Strategies«: German tax law stipulates as a general rule that if a person or company is liable to pay taxes in Germany, their/its tax-relevant records must also be kept within the country. The thesis shows under which conditions it may still be permitted to relocate accounting processes abroad. It also examines which technologies, such as artificial intelligence or cloud computing, may be used for accounting under German tax law. For this purpose, the author develops comprehensive strategy concepts.