Die Hinzurechnungsbesteuerung als Treaty Override.
Zwischen legitimer Missbrauchsbekämpfung und Unionsrechtsverstoß.
von Kevin JoderIst der Treaty Override des § 20 Abs. 1 AStG (noch) unionsrechtskonform? Zur Beantwortung dieser Frage untersucht der Autor das Missbrauchskonzept des Europäischen Steuerrechts. Ausgangspunkt ist die Frage welche Bedeutung dem Treaty Override der Hinzurechnungsbesteuerung zukommt, wenn durch das flächendeckende DBA-Netz innerhalb der EU und der veränderten europäischen Rechtslage die Ausübung der Besteuerungsrechte gesichert ist. Dafür ordnet die Arbeit die Hinzurechnungsbesteuerung in das Europäische Steuerrecht ein, grenzt die §§ 7 ff. AStG n.F. von der allgemeinen Missbrauchsabwehrregel des § 42 AO ab und stellt die Widersprüche dar, die der Treaty Override bei Sachverhalten mit DBA-Bezug hervorruft. Der abschließende Teil widmet sich hauptsächlich der systematischen Aufarbeitung der EU-rechtlichen Kriterien für die Missbrauchsabwehr. Die Betrachtung führt zu dem Ergebnis, dass die Hinzurechnungsbesteuerung gegen die unionsrechtlich geprägte Verlässlichkeit und Systemoffenheit der Nationalstaaten im Kampf gegen Steuermissbrauch verstößt.»The German Taxation of Controlled Foreign Corporations as a Treaty Override. Between Legitimate Rules against Tax Avoidance Practices and Breach of European Law«: Is the treaty override of § Sec. 20 (1) AStG (still) in conformity with European Union law and what is the significance of the treaty override of the controlled foreign corporation (CFC) if the exercise of taxation rights is secured by the extensive DTA network within the EU and the altered European legal situation? The study systematically identifies the criteria of reliability and system openness of tax systems, which are prerequisites for a defense against abuse in conformity with EU law.