Sprachassistenten – eine rechtliche Betrachtung de lege lata und de lege ferenda.
von Lukas SchmidtSprachassistenten und Künstliche Intelligenz sind aus dem modernen Leben und dem Marketing vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Ein wichtiges Kriterium einer vernetzen Welt ist, dass nicht nur der Anwender, sondern zusehends auch die Produkte intelligent sind. Im Zentrum dieses »Smart Living« stehen Sprachassistenten.
Aus rechtlicher Perspektive wirft das Dazwischentreten eines zunehmend autonom handelnden maschinellen Assistenten zahlreiche Fragen auf. So gilt es unter anderem zu klären, wem die Handlungen des Sprachassistenten zugerechnet werden müssen bzw. wer haftet, falls durch bewusste oder unbewusste Handlungen des Sprachassistenten einem Dritten Schäden zugefügt werden. Ferner ist zu beleuchten, wem die Inhalte, die der Sprachassistent möglicherweise schafft, zuzuordnen sind. Auch das Datenschutzrecht, seit Einführung der DSGVO von gesteigerter Relevanz und viel diskutiert, darf in einer datenzentrierten Umgebung, wie es der Einsatz von Sprachassistenten im Speziellen und das Konzept Smart Living im Allgemeinen mit sich bringt, nicht vernachlässigt werden.»Virtual Assistants. A Legal Analysis de lege lata and de lege ferenda«: Virtual assistants and artificial intelligence have become indispensable. An important criterion of a connected world is that not only the user but also the products are ›smart‹. Legally, it must be clarified who is liable for damages caused by virtual assistants and to whom the content created by the virtual assistant is to be attributed. Data protection law must also not be neglected in a data-centric environment, as the use of virtual assistants in particular and the concept of smart living in general entails.