Die Strafbarkeit juristischer Personen als Strafe für fremde Schuld.
von Alexander Johann MayrJuristische Personen können in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und in Frankreich bestraft werden, in Deutschland hingegen (noch) nicht. Vor diesem Hintergrund bearbeitet die rechtsvergleichende Abhandlung eine Fragestellung im Zusammenhang mit der möglichen Einführung einer solchen Strafe in Deutschland: Sie geht der Frage nach, ob es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt, und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch belegbar ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den entwicklungsgeschichtlichen Voraussetzungen für die legislative Anerkennung einer Unternehmensstrafbarkeit in den untersuchten Rechtsordnungen.»Corporate Criminal Liability as Punishment for someone else's Fault«: This comparative law thesis deals with a question regarding a possible introduction of a criminal liability for corporate entities in Germany: It examines the question of whether there is a dogmatic-theoretical or logical connection between the criminal liability of corporate entities and the non-acceptance of a principle of personal culpability, and whether this connection can also be demonstrated in dogmatic-historical or empirical terms.