Der Ersatz immaterieller Schäden beim Unfalltod.
Eine vergleichende Studie zwischen deutschem und chinesischem Recht.
von Yiyue WuWeil das deutsche Recht kein Angehörigenschmerzensgeld anerkennt und die Angehörigen des Unfallopfers nur im Wege der Schockschäden Ersatz für eigene erlittene immaterielle Schäden verlangen konnten, bestand eine Schutzlücke für die Angehörigen, was Deutschland in Europa isolierte. Mit der Einführung des Hinterbliebenengeldes in § 844 Abs. 3 BGB wird die Lücke zwar verkleinert, aber nicht vollständig geschlossen.
Im Bereich des Ersatzes der indirekten Kosten durch den unfallbedingten Tod des Opfers besteht ein großer Unterschied zwischen deutschem und chinesischem Recht, weil den Angehörigen des Verstorbenen nach chinesischem Recht das sog. Todesentschädigungsgeld geleistet wird, das sowohl hauptsächlich auf den Ersatz der indirekten Vermögensschäden der Angehörigen als auch auf die Erhöhung des immateriellen Schadensersatzes zielt. Für die Verwirklichung des individuellen Modells des Todesentschädigungsgeldes birgt die neue Entwicklung der künstlichen Intelligenz Potenzial.»Non-Pecuniary Damages in the Event of Accidental Death. A Comparative Study between German and Chinese Law«: In this book, the author has systematically dealt with the question of non-pecuniary damages between China and Germany in the event of accidental deaths. He focuses in particular on compensation for pain and suffering, shock damage, consolation money for the relatives of the deceased in Germany and death compensation and compensation for immaterial damage in the narrower sense in China, and conducts comparative law studies with regard to structure, function and practical application.