Drittvorteile zugunsten des Anstellungsunternehmens im Rahmen des § 299 StGB.
Eine Untersuchung von "quick savings" und ähnlichen Geschäftsgepflogenheiten sowie Kopplungsgeschäften.
von Theresa FriedrichAngestellte handeln im Wirtschaftsalltag regelmäßig zugunsten ihres Anstellungsunternehmens. Aufgrund der Weite des Tatbestands des § 299 StGB birgt jeder für den Arbeitgeber ausgehandelte Vorteil für den Angestellten die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Besondere Praxisrelevanz entwickelt dieses Problem bei sog. Quick Savings und Kopplungsgeschäften. Die vorliegende Arbeit analysiert den geschichtlichen Hintergrund sowie das Rechtsgut der Norm, setzt sich mit den in der Literatur bisher vorgebrachten Argumenten auseinander und stellt eine eigene Lösung vor, um sowohl für Unternehmen als auch die betroffenen Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Strafbarkeit von Drittvorteilen in Konzernkonstellationen. Hierbei stellt die Arbeit der bisher in der Literatur vertretenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine gesellschaftsrechtliche Auslegung gegenüber.»Third-party Benefits in Favor of the Employing Company within the Scope of sec. 299 German Criminal Code. An Examination of Quick Savings and Similar Business Practices as well as Tying Agreements«: Due to the broad scope of sec. 299 German Criminal Code, every advantage negotiated for the employer entails the risk of a criminal liability for the employee. This question is of particular practical relevance to so-called quick savings and tying agreements. This paper discusses the arguments put forward in the literature to date and presents its own solution. Another focus of the work is the examination of-party benefits in corporate constellations.