Gesichtsverhüllungsverbote und Religionsfreiheit.
Eine verfassungsrechtliche Untersuchung bestehender und möglicher gesetzlicher Regelungen.
von Eva ReutersAusgangspunkt für die Arbeit waren die Urteile des EGMR zu den generellen Gesichtsverhüllungsverboten in Belgien und Frankreich. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob die in Deutschland bestehenden partiellen Verbote und ein generelles Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar wären.
Nach der Bejahung der Eröffnung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit für das Tragen von Burka und Nikab wird ausgehend von der Einschränkbarkeit der Religionsfreiheit durch verfassungsimmanente Schranken die Verfassungsmäßigkeit der partiellen Verbote beleuchtet. Anschließend wird untersucht, ob auch für Deutschland ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot gestützt auf ein dem französischen »vivre ensemble« ähnlichen Prinzip verfassungsrechtlich möglich wäre. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass ein generelles Verbot auf den Schutz eines äußeren gesellschaftlichen Umfelds der offenen Kommunikation, das sich als Verfassungsvoraussetzung aus dem Demokratieprinzip herleiten lässt, gestützt werden kann.»Bans on Face coverings and Religious Freedom. A Constitutional Examination of Existing and Possible Legal Regulations«: Based on the rulings of the ECHR on the general bans on face covering in public, the dissertation examines both the constitutionality of partial bans on face covering in Germany, and whether a general ban would be constitutional. Following the principle of »vivre ensemble«, it comes to the conclusion that a general ban could be based on the protection of an external social environment of open communication as a constitutional requirement derived from the principle of democracy.