Umweltschutz durch humanitäres Völkerrecht im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt.
von Sophia HenrichSelbst während nichtinternationaler bewaffneter Konflikte stehen Individuen und Bevölkerungen unter dem Schutz des auf humanitären Grundentscheidungen basierenden Kriegsrechts. Inwieweit auch der Erhalt der natürlichen Umwelt durch geltendes humanitäres Völkerrecht gefördert wird, ist Gegenstand dieser Untersuchung, die sowohl an die derzeitige Debatte um die Hinlänglichkeit des durch Völkerrecht allgemein bewirkten Umweltschutzes als auch an Überlegungen zu denkbaren Fortentwicklungen des Rechts nichtinternationaler bewaffneter Konflikte unter Beteiligung nichtstaatlicher Akteure anknüpft. Ausgehend von dem Fehlen unmittelbar umweltschützender Vertragsnormen befasst sich die Untersuchung insbesondere mit den Möglichkeiten eines funktionsbasierten Umweltschutzes, mit der tatsächlichen Verankerung proklamierter Gewohnheitsrechtssätze im positiven Recht sowie der denkbaren Einflussnahme des Umweltvölkerrechts auf die Auslegung des humanitären Völkerrechts.»The Protection of the Environment under International Humanitarian Law in Non-International Armed Conflicts«: The study analyses whether international humanitarian law (also) serves to protect the natural environment and can promote its protection specifically during non-international armed conflicts. It focuses in particular on those humanitarian law rules that provide indirect protection to the environment through the protection of specific environmental functions for individuals and populations and examines repeatedly proclaimed customary law principles and their actual embodiment in positive law.