Vertrauensschutz bei Erlass, Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden.
Verfassungswidrige Steuergesetze, rückwirkende Rechtsprechungsänderungen und rechtswidrige Verwaltungsvorschriften. Zur Reformbedürftigkeit des § 176 AO.
von Dennis Christoph FuchsIn einem digitalisierten Besteuerungsverfahren entscheidet ein Algorithmus über den Vertrauensschutz hinsichtlich verfassungswidriger Steuergesetze, höchstrichterlicher Rechtsprechung und rechtswidriger Verwaltungsvorschriften. Dies ergibt sich aus § 176 AO, der an den Erlass eines Steuerbescheids anknüpft. Im Gegensatz hierzu muss das Vertrauen von noch nicht veranlagten Personen auf das nichtige Gesetz, auf eine Rechtsprechung oder auf eine rechtswidrige Verwaltungsrichtlinie bezogen werden. Aus dieser Differenzierung folgt eine unterschiedliche Schutzintensität. Diese wiederum führt nicht selten dazu, dass eine Person, die zufälligerweise bereits veranlagt wurde, vollen Schutz ihres Vertrauens erhält, wohingegen einer noch nicht veranlagten Person unter Umständen kein Vertrauensschutz gewährt werden kann. Die Arbeit entwickelt einen Reformvorschlag, der durch einen einheitlichen Bezugspunkt des Vertrauens zur Gleichbehandlung der Personengruppen führt.»Protection of Confidence when Issuing, Repealing and Amending Tax Assessments. Unconstitutional Tax Laws, Retrospective Changes in Case Law and Unlawful Administrative Regulations. To the Need for Reform of § 176 AO«
In a digitized taxation procedure, an algorithm decides on the protection of legitimate expectations with regard to unconstitutional laws, case law of the German Federal Fiscal Court and unlawful administrative regulations. This results from § 176 AO, which is linked to the issuance of a tax assessment. Dennis Fuchs develops a reform proposal that leads to equal treatment of assessed and non-assessed persons through a uniform reference point of reliance.