Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des Strafrichters.
von Felix Holländer»Außergesetzliches« bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mündlichen Urteilsbegründung: Erstens moralische Ausführungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausführungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulässigkeit außergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als »Freiraum« des Richters begriffenen mündlichen Urteilsbegründung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven ein: Zunächst wird die Entwicklung methodischer Richterleitbilder nachvollzogen. Sodann wird eine straf(prozess)rechtliche Perspektive eingenommen. Im Vordergrund der sich anschließenden verfassungsrechtlichen Perspektive steht die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Zudem reflektiert die Arbeit das Verhältnis der Perspektiven und entwickelt Lösungsansätze auf dem Gebiet des Prozessrechts.»Extra-Legal Oral Explanations of the Criminal Judgement«
»Extra-legal« denotes three different kinds of statements given by criminal judges during the oral pronouncement of judgment: first, moral explanations, in particular moral blame of the defendant; second, the use of vivid language; and third, explanations that thwart the operative part of the judgment. The work examines the admissibility of extra-legal elements and discusses legal nature and functions of the oral pronouncement of judgment, which is partly considered as a »free space« for the judge.