Die Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende.
Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG und zugleich ein Beitrag zur rechtspolitischen Diskussion um die strafrechtliche Behandlung Heranwachsender "de lege ferenda".
von Erik WeissAchtzehn- bis einschließlich Zwanzigjährige nehmen als Heranwachsende eine besondere Stellung im deutschen Strafrecht ein. Denn ihre Taten können sowohl nach Jugend- als auch nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden. Doch um den adäquaten strafrechtlichen Umgang mit Heranwachsenden werden seit Langem kontroverse rechtsdogmatische und rechtspolitische Debatten geführt. Erik Weiss entwickelt eine methodisch stringente Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG. Er zeichnet die rechtspolitische Diskussion nach und zeigt auf, dass sowohl aus rechtsdogmatischer als auch rechtstatsächlicher Perspektive allein die vollständige Einbeziehung in das Jugendstrafrecht zu überzeugen vermag. Diese lässt sich durch eine Reform des dritten Teils des JGG erreichen.»Applicability of Juvenile Criminal Law to Adolescents«
As adolescents, 18- to 20-year-olds are treated exceptionally in German criminal law, as they can be sentenced under both juvenile and general criminal law. Yet, the adequate regime for treating adolescent criminal acts has been a long-standing subject of scholarly and legal policy debates alike. Erik Weiss takes a look at the conditions for the application of § 105 (1) JGG, offering a methodologically sound interpretation. He shows that from both dogmatic as well as factual viewpoints, full integration into juvenile criminal law is solely convincing, a goal to be achieved by reform of the third part of the JGG.