Die Kodifikation von Internal Investigations.
Ein Vorschlag zum Ausgleich von Mitarbeiterrechten, Unternehmensinteressen und der Effektivität der Strafverfolgung.
von Carolin Linda BaranowskiInternal Investigations gelten heute als unentbehrlicher Teil eines effektiven Compliance-Management-Systems. Angesichts dieser Entwicklung beabsichtigt der Gesetzgeber, gewisse Grundregeln zu kodifizieren.
Unter kritischer Würdigung dessen unterbreitet die Arbeit einen eigenen Vorschlag für die gesetzliche Ausgestaltung interner Ermittlungen. Dafür beleuchtet sie geltende arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben. Folgenreich ist die Erkenntnis, dass sich ein Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber grundsätzlich selbst belasten muss. Es gilt daher sicherzustellen, dass seine Auskunft nicht zweckwidrig in einem eigenen Strafverfahren gegen ihn verwendet wird.
Selbst wenn interne Ermittlungen durch Rechtsanwälte durchgeführt werden, sind die Befragungsprotokolle laut BVerfG vom 27.06.2018 nicht zwingend beschlagnahmefrei. Das Mandat birgt zwar ein Verwertungsverbot zugunsten des mandatierenden Unternehmens nach § 160a Abs. 1 S. 2 StPO, nicht aber zugunsten des einzelnen Mitarbeiters. Für ihn ist ein absolutes, selbstständiges Beweisverwertungsverbot zu schaffen.»The Codification of Internal Investigations. A Proposal to Harmonize Employee Rights, Corporate Interests and the Effectiveness of Law Enforcement«
Nowadays, internal investigations are considered an indispensable part of an effective compliance management system. In view of this development, the legislator intends to codify certain principles. Under critical appraisal, the study makes its own proposal for the legal design of internal investigations. In addition to the guarantee of labour and data protection standards, an absolute, independent exclusion of evidence in favour of an employee, who must incriminate himself during an employee interview, is to be created.