Das Menschenrecht auf Nahrung in den Operationen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds.
Ein Beitrag zur menschenrechtlichen Verantwortlichkeit internationaler Organisationen.
von Elisa Freiburg-BraunObwohl Art. 11 des UN-Sozialpaktes ausdrücklich das Menschenrecht auf Nahrung stipuliert, handelt es sich bei dem globalen Hunger nach wie vor um eines der drängendsten Probleme der Menschheit. Dabei stellt sich auch die Frage, ob internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und der IWF möglicherweise ein Teil des Problems sein und mit ihren Operationen das Recht auf Nahrung verletzen könnten.
Diese Arbeit untersucht hierzu, inwieweit eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Weltbank und des IWF für die Einhaltung von Menschenrechten besteht, und ob das Recht auf Nahrung (bzw. zumindest das enger gefasste Recht, frei von Hunger zu sein) Teil des Völkergewohnheitsrechts darstellt. Die einschlägigen Strukturen, Richtlinien und Operationen der Weltbank und IWF werden untersucht und aufgezeigt, wo ein mögliches Gefährdungspotential besteht. Abschließend werden Reformen dieser Bretton-Woods-Institutionen formuliert, die dabei helfen können, das Recht auf Nahrung zu stärken.»The Right to Food in the Operations of the World Bank and the IMF. On the Responsibility of International Organisations for Human Rights«
This thesis analyses in which regard the World Bank and the IMF are bound by the human right to food. It outlines whether international organisations are generally subject to human rights law, as well as whether the right to food forms part of customary international law. Special consideration is paid to which possible risks for the human right to food are caused by these institutions’ operations, and which measures they could take to minimize the risks.