Die Übertragung von Aufgaben durch Kapitalverwaltungsgesellschaften unter dem KAGB.
Zulässigkeit, Grenzen und Haftung.
von Frank HerringDie Arbeit stellt dar, welches die vertraglich nicht abdingbaren originären Leistungs- und Sorgfaltspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) unter dem KAGB bei der Verwaltung von Investmentvermögen sind, und definiert zu diesem Zweck insbesondere die Bereiche Risikomanagement und Portfolioverwaltung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung, in welcher Form und innerhalb welcher Grenzen KVGen für die Erfüllung ihrer Pflichten Dritte heranziehen. Dabei stellt die Abgrenzung von Auslagerung und Substitution einen Schwerpunkt dar. Die Arbeit setzt sich kritisch mit der Aufgabe des »Wesentlichkeits-Kriteriums« in der Auslagerungs-Definition der BaFin auseinander. Ferner werden die Möglichkeiten der KVGen eingehend untersucht, die Haftung für eigenes oder fremdes Verschulden zu beschränken. Eine Darstellung von Spezialproblemen des Auslagerungstatbestandes, insbesondere bei Objektgesellschaften, und die Einstufung von KVGen als Briefkastenfirma runden die Darstellung ab.»The Delegation of Functions by Capital Management Companies under the German Capital Investment Code. Admissibility, Limitations and Liability«
The thesis describes the contractually non-negotiable original performance and due diligence obligations of a capital management company (KVG) under the KAGB in the management of investment funds. A further focus is the presentation of how and within what limits KVGs use third parties to fulfil their obligations. The paper critically examines treatment of the »materiality criterion« in the outsourcing definition of the BaFin. Furthermore, the possibilities of the KVGs to limit their liability for own or third party fault are examined in detail.