Das Beweisrecht in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
von Charlotte BartmannDas Bundesverfassungsgericht ist bei der Ermittlung und Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen prozessualen Regeln unterworfen. Diese Regeln wurden in der Wissenschaft bisher nur rudimentär behandelt, was v. a. daran liegen dürfte, dass das Gericht höchst selten »klassisch« Beweis erhebt.
Ungeachtet dessen kommt dem Gericht in nahezu jedem Verfahren die Aufgabe der Rechtsanwendung auf einen spezifischen Sachverhalt zu und es entscheidet über diesen Sachverhalt unter den jeweiligen rechtlichen Vorzeichen in erster (und letzter) Instanz. Das Gericht muss somit eigene Tatsachenfeststellungen treffen, will es das Recht im konkreten Fall zutreffend anwenden.
Die vorliegende Grundlagenarbeit widmet sich der Analyse und Entwicklung des dabei zwingend zu wahrenden verfassungsprozessualen Beweisrechts. Beleuchtet werden u. a. die Beweisbedürftigkeit entscheidungserheblicher Tatsachen, bestehende Mitwirkungslasten Dritter, das Beweiserhebungsverfahren sowie Fragen der Beweiswürdigung.»The Law of Evidence in the Proceedings Before the German Federal Constitutional Court«
In almost every legal proceeding before the German Federal Constitutional Court, the Court has to apply law to the specific facts of the case. At the same time, these facts are assessed by the Court »at first instance«. Therefore, the Court itself has to take evidence in order to speak justice.
The present work is dedicated to the analysis and development of the procedural rules binding the German Federal Constitutional Court with regard to taking evidence.