Das kollektive Arbeitsrecht vor dem Europäischen Komitee Sozialer Rechte.
von Dorothea HeilDie Europäische Sozialcharta (RESC) des Europarats verbürgt zahlreiche Rechte auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts: die Vereinigungsfreiheit (Art. 5 RESC), verschiedene Facetten der einvernehmlichen kollektiven Gestaltung von Arbeitsbedingungen (Art. 6 RESC) sowie weitere Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer auf Unternehmens- und Betriebsebene (Art. 21, 22, 28 und 29 RESC). Die Arbeit wertet sämtliche Stellungnahmen des Europäischen Komitees Sozialer Rechte zu diesen Gewährleistungen aus. Aus einer systemischen Aufarbeitung werden abstrahierbare Linien für die Umsetzung durch die Staaten herausgearbeitet. Dabei wird der einzelstaatliche Gestaltungsspielraum, der nur selten durch absolute Vorgaben begrenzt wird, dargelegt und analysiert. Die anschließende Untersuchung zeigt, dass die Stellungnahmen selten überzeugend und nachvollziehbar begründet werden. Entsprechend können für künftige Beurteilungen keine sicheren Prognosen getroffen werden.»The Monitoring of the Protection of Collective Labour Law by the European Committee of Social Rights«
The thesis systematically classifies the monitoring activities by the European Committee of Social concerning the protection of the collective labour law by the European Social Charter. Extracting the principles for State’s compliance shows that the States‘ margin of discretion is limited by only few strict requirements. A further analysis of the Committee’s methods indicates a lack of convincing arguments to compass its conclusions and decisions.