Die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht.
von Matthias BittlingmaierDie Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht ist eine vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Rechtsfigur, die sich damit befasst, ob ein Vorhaben generell nicht in die Baugebietsart der BauNVO gehört, in der es zugelassen werden soll. Die Arbeit analysiert, wie sich die Rechtsfigur entwickelt hat, grenzt sie von ähnlichen Rechtsinstituten ab und legt den Begriffsinhalt und -umfang der Gebietsverträglichkeit dar. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es inhaltliche Überschneidungen zu einigen ähnlichen Rechtsinstituten gibt, aber unterschiedliche Anwendungsbereiche bestehen. Aus dem Begriff der Verträglichkeit in anderen Rechtsgebieten wird eine Vorgehensweise zur Subsumtion abgeleitet. Der Begriff der Störung wird präzisiert und unterschiedliche Fallgruppen der Gebietsunverträglichkeit werden herausgearbeitet. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Rechtsfigur wird beleuchtet; ebenso, ob für ein gebietsunverträgliches Vorhaben eine Befreiung erteilt werden kann.»The Concept of Area Compatibility in German Construction Planning Law«
This paper analyzes the concept of area compatibility in German construction planning law. Its historical development is portrayed and the term of compatibility in other German fields of law is compared with it. The concept of area compatibility is defined and separated from similar concepts. Its connotation and conceptual extension are explained. The term of disturbance is specified and different case groups of area (in-)compatibility are shown.