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Die Vollstreckungsübernahme nach § 49 Abs. 3 und § 54a IRG.
Die Ausnahmeverfahren der Vollstreckungsübernahme, ihre rechtsstaatlichen Grenzen und der Schutzanspruch des Verurteilten.
von Barbara KrüllEs wird die Frage untersucht, ob die Ausnahmeregelungen der Vollstreckungsübernahme gem. § 49 Abs. 3 und § 54a IRG legitime Rechtsgrundlagen für den Eingriff in das Recht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG darstellen. Problematisch an diesen Regelungen erscheint vor allem, dass durch diese ein Eingriff auf deutschem Staatsgebiet zugelassen wird, der nach rein innerstaatlichem Recht nicht möglich gewesen wäre und teilweise auch Restzweifel an der Schuld des Verurteilten vor Übernahme der auswärtigen Strafe bestehen können. Ebenfalls von Interesse ist, inwieweit der Betroffene einen Anspruch auf Vornahme und Leistung der Ausnahmevollstreckungsübernahme haben kann.