Universalisierung des Europäischen Zivilverfahrensrechts.
Die unilaterale Erstreckung des Europäischen Zivilverfahrensrechts auf Drittstaatensachverhalte.
von Johannes Friedrich BachmannMit dem EuZVR hat sich in den letzten Jahrzehnten eine justizielle Infrastruktur für den Europäischen Binnenmarkt herausgebildet: Einheitliches Internationales Verfahrensrecht gewährt heute allen Marktteilnehmern innerhalb der EU freien Zugang zum Recht und Urteilsfreizügigkeit. Im Verhältnis zu Drittstaaten stellt sich die Situation unübersichtlicher dar: Hier kommen die autonomen Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten und völkerrechtliche Verträge zur Anwendung; teilweise aber auch Regelungen des EuZVR. Rechtsschutzlücken, Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit sind die Folge.
Johannes F. Bachmann untersucht die Möglichkeit einer einseitigen Erstreckung des EuZVR auf Drittstaatensachverhalte. Den zentralen Untersuchungsgegenstand bildet dabei die Brüssel Ia-Verordnung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Universalisierung des europäischen Rechts nicht nur rechtlich durchführbar ist, sondern gegenüber einer staatsvertraglichen Rechtsvereinheitlichung viele Vorzüge genießt.»Universalization of European Civil Procedural Law. The Unilateral Extension of the European Civil Procedural Law on Third State Situations«
Johannes F. Bachmann examines the possibility of a unilateral extension of the EuZVR to third state situations. The central subject of investigation is the Brussels Ia Regulation. He comes to the conclusion that a universalization of European law is not only legally possible, but has many advantages compared to harmonization on basis of international treaties or conventions.