Die Einschränkung der "Erbenfreiheit" durch die formellen Ausschlagungsregeln bei Erbschaft und Vermächtnis.
von Tim MöllerWährend der Damnationslegatar die Vermächtnisausschlagung formlos und unbefristet erklären kann, muss der Erbe schnell, formgerecht und kostenpflichtig tätig werden, um den gesetzlichen Erbanfall rückwirkend auszuschlagen. Der Autor untersucht aus rechtsdogmatischer Perspektive die Frage, ob in dieser Regelung eine unzulässige Einschränkung der Freiheit des Erben liegt. Hierzu ermittelt er im Wege der Gesetzesauslegung den Freiheitsgehalt der Erbschafts- und Vermächtnisausschlagung, den Sinn und Zweck der formellen Ausschlagungsregeln, deren Eingriffscharakter sowie die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit den verfassungsrechtlichen Wertungen. Im Ergebnis lehnt der Autor eine unzulässige Freiheitseinschränkung ab, weil die formellen Ausschlagungsregeln das verfassungsgemäße Korrelat zur »Erbenfreiheit« bilden und dadurch den Rahmen sowie die Grenze bestimmen, in der sich die Freiheit des Erben de lege lata verwirklichen kann.»Restricting the ›Heir’s Freedom‹ by Formal Regulations of Relinquishing an Inheritance and Bequest«
Relinquishing a bequest can be done informally and unrestricted, relinquishing an inheritance must be done formally in due time. The dissertation investigates if this ruling impermissibly restricts the heir’s freedom. The thesis rejects this as the formal regulations of relinquishing constitutionally correlate to the heir’s freedom and determine the legal framework where the heir’s freedom can de lege lata be realised.