Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen.
Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung.
von Carolin ArnemannDie Korrektur eines strafrechtlichen Fehlurteils obliegt mit den §§ 359 ff. StPO dem Wiederaufnahmerecht, das das Instrument zur Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen und Herbeiführung materieller Gerechtigkeit sein soll. Der durch die Rechtskraft eingetretene Rechtsfrieden solle nur dann durchbrochen werden, wenn im Fall der Aufrechterhaltung einer Fehlentscheidung die Gerechtigkeit im Einzelfall erheblich beeinträchtigt wäre.
Die Arbeit analysiert das Wiederaufnahmerecht dogmatisch und unterbreitet Vorschläge einer Reformierung des Wiederaufnahmerechts zur Behebung festgestellter Defizite. Dabei stützt sie sich auf eine eigene empirische Untersuchung. Daneben wird der Rechtsbehelf als ein Element im System der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe dargestellt und eingeordnet. Zudem wird der verfassungsrechtliche Bezug der Wiederaufnahme beleuchtet. Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchung wird gezeigt, dass das geltende Recht in seiner praktischen Handhabung ineffektiv ist.»Deficits of Resumption of Proceedings in Criminal Matters. Stocktaking and Proposals for Reforms Based on an Empirical Investigation«
The thesis analyses the law of resumption of proceedings from the standpoint of legal dogma and submits – also based on the author’s own empirical investigation – proposals for reforms to eliminate deficits found. Besides that, the remedy is presented and classified in the context of the legal remedies. In addition, the constitutional reference to resumption is examined. Based on the investigation carried out, it is shown that applicable law is ineffective in its practical handling.