Insolvenzrechtliche Gläubigerautonomie im Gläubigerausschuss.
von Carl-Friedrich ThomaGläubigerautonomie gilt als Prinzip des Insolvenzrechts. Sie wird aber nicht grundlos immer wieder als bloße Floskel bezeichnet. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung und der Leistungsfähigkeit von Gläubigerautonomie. Es wird gezeigt, dass die dahinter ruhende Kraft tatsächlich deutlich schwächer ist, als man es bei einem »Prinzip« vermuten würde. In einer historischen und rechtsvergleichenden Umschau wird der Bedeutung von Gläubigerautonomie auf den Grund gegangen. Das Ergebnis stützt die Bestrebungen zur privat-, nicht aber gläubigerautonomen, vorinsolvenzlichen Krisenbewältigung. Gleichzeitig behandelt die Arbeit den Gläubigerausschuss als spezialisiertes und effizientes Organ des Insolvenzverfahrens, in dem Gläubigerautonomie ein Höchstmaß an positiver Wirkung auf das Verfahren entwickeln kann. Neben der ökonomischen Bedeutung des Ausschusses liegt der Schwerpunkt der Arbeit hier auf seiner Zusammensetzung, der Haftung seiner Mitglieder und seinem Entwicklungspotenzial.»Creditors' Autonomy in German Creditors' Committees«
Creditors' Autonomy is regarded as a principle of German insolvency law. This thesis questions the meaning and efficiency of this term and ultimately supports the efforts to achieve a stronger preventive restructuring framework and crisis management beyond Creditors' Autonomy. At the same time, the thesis treats the creditors' committee as a highly specialised and efficient organ of insolvency proceedings. It is examined for its economic significance, its legal structure and its development potential as an instrument of Creditors' Autonomy where preventive measures have failed.