Untreuestrafbarkeit im kirchlichen Bereich?
von Sabine KeindlDurch Berichte über die Fehlleitung kirchlicher Mittel in der jüngsten Vergangenheit wurde in der Wissenschaft erstmalig die Frage aufgeworfen, ob das verfassungsrechtlich abgesicherte Selbstbestimmungsrecht der Kirche einer Anwendbarkeit des Straftatbestands der Untreue entgegensteht. Verneint man die Anwendbarkeit einer Norm, wird bereits der Zugang zur konkreten Normanwendung verschlossen. Aufgrund einer dogmatisch fundierten Untersuchung der Schranken des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, der Historie sowie des Vergleichs mit anderen Strafnormen und Gesellschaftsgruppen kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass der Straftatbestand der Untreue im kirchlichen Bereich anwendbar ist. Andernfalls würde entgegen der Gesetzessystematik gerade das kirchliche Vermögen des strafrechtlichen Schutzes beraubt. Den Besonderheiten des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts muss jedoch auf der Ebene der Normanwendung Genüge getan werden. Durch die Darstellung spezifischer Auslegungsmaßstäbe und der Grundlagen der Vermögensbetreuungspflicht von Kirchenfunktionären wird dabei der »Kirchenuntreue« als neuer Fallgruppe der Weg bereitet.