Wirtschaftsvölkerstrafrecht.
Grundlagen der völkerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen.
von Kai AmbosDie Frage der strafrechtlichen Haftung transnationaler Wirtschaftsunternehmen für völkerrechtliche Verbrechen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nach begrifflichen Vorbemerkungen werden zunächst die Formen der Unternehmensbeteiligung an solchen Verbrechen sowie die Praxis seit Nürnberg dargestellt. Dieser lässt sich eine Tendenz zur Unternehmungshaftung entnehmen. Aus diesem Grund und weil Unternehmen letztlich durch ihre Mitarbeiter handeln, kann die Haftung nicht rein kollektiv – im Sinne eines reinen Organisationsmodells –, sondern nur auf der Grundlage des Zurechnungsmodells überzeugend begründet werden, und zwar als derivative, auf Aufsichts- bzw. Organisationsverschulden beruhende Unternehmenshaftung. Der individualstrafrechtliche Ansatz des Zurechnungsmodells verweist auf die bekannten Formen strafbarer Beteiligung, wobei insbesondere eine Beihilfehaftung in Betracht kommt. Alles in allem wird jedoch vor zu hohen Erwartungen an eine (völker)strafrechtliche Unternehmenshaftung gewarnt. Das Strafrecht kann auch hier nur als Teil eines ganzheitlichen Ansatzes (beschränkte) präventive Wirkungen entfalten.The question of the criminal liability of transnational companies for international crimes is increasingly important. This study is grounded in the current state of the art at the international level and across multiple jurisdictions. It explains corporate liability using an attribution model: the conduct of the company's employees and its lack of adequate supervision and organisation are attributed to the company. The study also shows that complicity is the most relevant mode of participation. The overall conclusion is that the preventive effect of criminal law in this area is limited and needs to be complemented by a series of other measures as part of a holistic approach to corporate criminality.