Die Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Maritime Labour Convention, 2006.
von Robert Cornelius PeetzSeeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die ›Maritime Labour Convention, 2006‹ führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der ›Maritime Labour Convention, 2006‹ festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf deutschen Handelsschiffen und in deutschen Häfen kann Seeleuten ein Teil des international gültigen Schutzes verwehrt werden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo die deutsche Umsetzung den internationalen Regeln nicht genügt, und macht Vorschläge, wie dieser völkerrechtswidrige Zustand behoben werden kann. Es ist notwendig, das deutsche Recht an die internationalen Vorgaben anzupassen.»The Compliance of German Law with the Maritime Labour Convetion, 2006«
Seafarers perform their duties far away from home and in an isolated work environment. The ›Maritime Labour Convention, 2006‹ established minimum standards regarding the working and living conditions for seafarers. The Federal Repbulic of Germany has to ensure, that theses minimum standards are fulfilled completely. This dissertation identifies where the German law does not comply with international rules and makes suggestions, how to change the relevant German regulations.